Einrichten der Finanzbuchhaltung nach Vorgaben genannter Personen in § 3 StBerG
2. Buchen und Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle
Abschlussarbeiten (Aufstellung und Auswertung des Jahresabschlusses) nach HGB oder IFRS, Konzernrechnungslegung und deren Veröffentlichung
Externe und interne Bilanzanalyse
Lohnabrechnung und SV-Meldungen (Lohnbuchhaltung)
Lohnsteueranmeldung
Übermittlung der Steuerdaten an Finanzbehörden als Datenübermittler
buchhalterische Abwicklung von Amazon- oder ebay-Händler, Güterkraftverkehrsgewerbe, Baugewerbe und Baulohn
Hol- und Bring-Service für Buchhaltungsbelege
digitale Belegerfassung mit dem modernen Buchhaltungssystem
Hier werden Ihnen alles, was Sie gesetzlich zur Einhaltung, nach Abgabeordnung, EStG-, USt- und GewSt-Gesetz, Handels- oder Sozialgesetzbuch sowie weiteren Gesetzen, verpflichtet sind als selbständige Dienstleistung gemäß § 6 Nr. 3 / 4 StBerG ausgeführt.
Selbstverständlich arbeite ich auch in engem Kontakt mit Ihrem Steuerberater zusammen. Am besten rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Email. Nach einer Terminvereinbarung werde ich Sie vor Ort besuchen. Mit herzlichen Grüßen aus Mainz
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